Für Apotheken

Kooperationsapotheke im Online-Hautcheck-Netzwerk werden.

Nach einem Online-Hautcheck stellen unsere Ärztinnen und Ärzte bei Bedarf ein Rezept aus. Als geprüfte Kooperationsapotheke erscheinen Sie in der Auswahl der Patient:innen und erhalten Verordnungen direkt im Apotheken-Portal.

Freie Apothekenwahl

Patient:innen entscheiden selbst, welche Apotheke ihr Rezept erhält. Keine Exklusivbindung, keine Grundgebühr.

Abholung oder Botendienst

Sie legen fest, ob Sie Abholung vor Ort, Versand/Botendienst oder beides anbieten, inklusive Liefergebiet per PLZ.

Geprüft & DSGVO-konform

Wir prüfen Ihre Angaben vor der Freischaltung. Verordnungen laufen verschlüsselt über Ihr Apotheken-Portal.

Apotheke anmelden

Kostenlos, keine Grundgebühr, keine Mindestabnahme. Wir prüfen die Angaben und melden uns per E-Mail. Details unter Datenschutz.

z. B. Rosen-Apotheke
Apotheker Max Mustermann e.K.

Name der/des approbierten Inhaber:in bzw. der Betriebserlaubnis-Inhaberin.

Tippen und Vorschlag wählen, PLZ, Ort und Koordinaten werden übernommen.

41460
Neuss
Frau Dr. Berger
02131 123456
info@apotheke.de

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( Weitere Fragen )

Antworten für Apotheken.

Das Wichtigste vor der Teilnahme — von Vorbedingungen bis Privatrezepten.

  • Nein, es gibt keine besonderen Grundvorbedingungen. Grundsätzlich kann jede Apotheke teilnehmen — unabhängig von Größe oder Standort. Wichtig ist nur, dass Ihre Angaben zur Prüfung korrekt sind. Wir schalten nach kurzer Prüfung frei.

  • Vorerst ausschließlich Privatrezepte. Der Online-Hautcheck ist eine Selbstzahlerleistung, daher stellen unsere Ärzt:innen Privatrezepte aus — es handelt sich um keine Kassenverordnungen. Sollte sich das in Zukunft ändern, informieren wir Sie frühzeitig.

  • Nichts. Die Teilnahme ist kostenlos — es gibt keine Grundgebühr und keine Mindestabnahme. Sie entscheiden selbst, ob und wie Sie die Angebote nutzen.

  • Direkt in Ihrem Apotheken-Portal: verschlüsselt, mit allen relevanten Angaben zur Verordnung. Sobald ein neues Rezept eingeht, werden Sie per E-Mail benachrichtigt.

  • Nein. Es gilt die freie Apothekenwahl: Patient:innen entscheiden selbst, welche Apotheke ihr Rezept erhält. Apotheken in der Nähe können vorgeschlagen werden — eine Exklusivbindung gibt es nicht.

  • Sie legen fest, ob Sie Abholung vor Ort, Botendienst/Versand oder beides anbieten — inklusive Liefergebiet per Postleitzahl. Patient:innen sehen Ihre Optionen direkt bei der Auswahl ihrer Apotheke.

  • In der Regel innerhalb eines Werktags nach vollständiger Anmeldung. Wir prüfen Ihre Nachweise und melden uns per E-Mail, sobald Ihre Apotheke freigeschaltet ist.

  • Ja, jederzeit und ohne Frist. Geben Sie uns einfach kurz Bescheid — bereits eingegangene Verordnungen bearbeiten Sie selbstverständlich regulär zu Ende.